Menschen- und Grundrechte – national und international betrachtet
Erster Vortrag aus der Vortragsreihe „Unser Staatswesen: Wie werden die Rechte der Bürger:innen geschützt?“
Termin:
Dienstag, 10. März 2026, 18–20 Uhr
Ort:
Universität Graz, Zentrum für Weiterbildung, Elisabethstraße 27, 8010 Graz und
online via Live-Übertragung ins Internet
Zielgruppe:
Interessierte Erwachsene jeden Alters
Vortragende:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Anita Ziegerhofer, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Universität Graz
Moderation:
Dr. Marcus Ludescher, Universität Graz, Zentrum für Weiterbildung
Inhalt:
Die philosophischen Wurzeln der Menschenrechte finden sich in der griechischen Antike, wo man die Gleichheit aller Menschen postulierte. Die politische Umsetzung erfolgte auf revolutionärem Wege zunächst in den USA und bald darauf im Zuge der Französischen Revolution. Diese Entwicklung am Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert vollzog sich vor dem Hintergrund der Bildung des modernen Verfassungsstaates. Ab nun galt eine Verfassung auf nationaler Ebene nur dann als „echte“ Verfassung, wenn diese u. a. über einen Grundrechtekatalog verfügt. Die Universalisierung der Menschenrechte begann nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 durch die Vereinten Nationen (UNO), weitere Hochdokumente der Menschenrechte folgten – verabschiedet von der UNO, dem Europarat oder der Europäischen Union (EU).
Teilnahmebetrag | Anmeldung:
Kostenfrei; limitierte Plätze, daher Anmeldung erforderlich